Honorar

Die Abrechnung meiner psychotherapeutischen Leistungen kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über die möglichen Abrechnungswege.

  • Abrechnung über das Kostenerstattungsverfahren

    Da ich eine Privatpraxis führe, kann ich derzeit leider nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Aufgrund der angespannten Versorgungssituation in Hamburg und der langen Wartezeiten ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Behandlung von gesetzlich Versicherten in meiner Privatpraxis möglich. Als Patient:in steht Ihnen eine zeitnahe Behandlung zu. Daher sind die Krankenkassen nach § 13 Absatz 3 SGB V dazu verpflichtet für die Kosten Ihrer Behandlung aufzukommen, wenn eine Indikation und Notwendigkeit besteht. Gerne sende ich Ihnen auf Anfrage eine Beschreibung der genauen Schritte zu oder berate Sie in einem Erstgespräch. Darüber hinaus finden Sie hier weitere Informationen in der Broschüre von kassenwatch.de.  

  • Wenn Sie privatversichert sind, werden die Kosten in der Regel problemlos von Ihrer Krankenkasse übernommen. Jedoch können die individuellen Vertragsvereinbarungen je nach Versicherungsanbieter sehr verschieden ausfallen. Daher empfehlen wir Ihnen vor Aufnahme Ihrer Psychotherapie abzuklären in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). In der Regel übersteigen die Kosten für eine Sitzung den 3,0–3,5-fachen Steigerungssatz (131,15 €- 153,00 €) nicht.

  • Ähnlich wie bei Privatversichten werden auch bei Beihilfeberechtigen die Kosten für eine Therapie in meiner psychotherapeutischen Privatpraxis in der Regel problemlos übernommen.

    Aufgrund unterschiedlicher Regelungen, informieren Sie sich am besten vorab bei Ihrer Kasse, ob und wie viele Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei einem approbierten psychologischen Psychotherapeuten mit Arztregister-eintrag übernommen werden. In diesem Schritt können Sie ebenfalls die nötigen Formulare zur Aufnahme einer Psychotherapie anfordern.

    In der Regel werden die ersten vier Sitzungen, die sogenannten probatorischen Sitzungen, ohne vorherige Antragstellung übernommen.

  • Wenn psychische Belastungsreaktionen durch einen Unfall zustande kommen, werden die Kosten der Behandlung durch die entsprechende Versicherung übernommen. Bei Arbeitsunfällen ist der Kostenträger die Unfallversicherung. Alternativ kommt auch eine private Haftpflichtversicherung als Kostenträger in Frage. In der Regel übernehmen die Kostenträger auch die Behandlung durch einen approbierten Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung.

  • In manchen Situationen kann es sinnvoll sein die Kosten für Ihre Psychotherapie selbst zu tragen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). In der Regel übersteigen die Kosten für eine Sitzung den 3,0–3,5-fachen Steigerungssatz (131,15 € – 153,00 €) nicht. Eventuell können weitere Kosten durch den Einsatz von Materialien zur Diagnostik entstehen.

    Ihre Versicherung wird in diesem Fall nicht über die Aufnahme einer Psychotherapie informiert.