Honorar
Die Abrechnung meiner psychotherapeutischen Leistungen kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen.
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Wenn Sie privat versichert sind, werden die Kosten in der Regel problemlos von Ihrer Krankenkasse in voller Höhe übernommen. Jedoch können die individuellen Vertragsvereinbarungen je nach Tarif sehr verschieden ausfallen. Daher empfehle ich Ihnen vor Beginn der Psychotherapie abzuklären, in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP)*. Sie erhalten in der Regel monatlich eine Rechnung, die Sie zunächst selbst begleichen und anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können. Gerne kläre ich mit Ihnen im Erstgespräch weitere Fragen.
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Ähnlich wie bei Privatversicherten werden auch bei Beihilfeberechtigten die Kosten für eine Therapie in meiner psychotherapeutischen Privatpraxis in der Regel problemlos in voller Höhe übernommen.
Aufgrund unterschiedlicher Regelungen informieren Sie sich am besten vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung und Ihrer Beihilfestelle, ob und wie viele Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei einem approbierten psychologischen Psychotherapeuten mit Arztregistereintrag übernommen werden. In diesem Schritt können Sie ebenfalls die nötigen Formulare zur Aufnahme einer Psychotherapie anfordern.
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In manchen Situationen kann es sinnvoll sein die Kosten für Ihre Psychotherapie selbst zu tragen.
Es entfallen Formalitäten mit der Versicherung und die Therapie kann unmittelbar begonnen werden. Ihre Versicherung wird in diesem Fall nicht über die Aufnahme einer Psychotherapie informiert. Damit verbunden entstehen keine Nachteile bei einer eventuellen zukünftigen Verbeamtung oder Versicherungsabschlüssen.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP)*. Die Kosten für ein Erstgespräch (50 Min.) und die zwei darauf folgenden Gespräche liegen bei 134,06 Euro. In diesem Gespräch informiere ich Sie auch über die weiteren Kosten bei Aufnahme einer Psychotherapie.
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Wenn psychische Belastungsreaktionen durch einen Unfall zustande kommen, werden die Kosten der Behandlung durch die entsprechende Versicherung übernommen. Bei Arbeitsunfällen ist der Kostenträger die Unfallversicherung. Alternativ kommt auch eine private Haftpflichtversicherung als Kostenträger in Frage. In der Regel übernehmen die Kostenträger auch die Behandlung durch einen approbierten Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung.
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Abrechnung über das Kostenerstattungsverfahren
Da ich eine Privatpraxis führe, kann ich derzeit leider nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Aufgrund der angespannten Versorgungssituation in Hamburg und der langen Wartezeiten ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Behandlung von gesetzlich Versicherten in meiner Privatpraxis möglich. Als Patient:in steht Ihnen eine zeitnahe Behandlung zu. Daher sind die Krankenkassen nach § 13 Absatz 3 SGB V dazu verpflichtet für die Kosten Ihrer Behandlung aufzukommen, wenn eine Indikation und Notwendigkeit besteht.
Einen Überblick über das Vorgehen finden Sie in dem Flyer der DPtV. Weitere Informationen finden Sie zudem in der Broschüre von Kassenwatch.
Gerne unterstütze ich Sie bei den notwendigen Schritten und der Antragsstellung. Bei Fragen schreiben Sie mir gerne eine Nachricht.
*Das Honorar für meine psychotherapeutischen Leistungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) und den aktuellen Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern sowie dem Verband der privaten Krankenversicherung.